ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Reisezeit; Travel Store & Academy
(nachfolgend Reisevermittler genannt)

1. Allgemeines
Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

2. Geltungsbereich

2.1 Der Reisevermittler tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Der Reisevermittler nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungsträgern.

2.2 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

3. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

3.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.

3.2 Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag mit Anmeldung / Buchung gebunden.

3.3 Die Vertragspflicht des Reisevermittlers ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch den Reisevermittler an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisevermittlers verbunden. Der Reisevermittler übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

4. Anmeldung für mehrere Personen

4.1 Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.

4.2 Soweit der anmeldende / buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.

5. Buchungsbestätigung

5.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.

5.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

5.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.

5.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen vom Veranstalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.

6. Haftung des Reisebüros

6.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Der Reisevermittler gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

6.2 Der Reisevermittler beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt § 651 h BGB.

6. Umbuchungen / Rücktritt

6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

6.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

6.4 Der Reisevermittler empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6.5 Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von € 30,00 pro Ticket vom Reisevermittler erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Flugpreises ausmachen. Zusätzliche Gebühren von Leistungsträgern, dem Ticketaussteller oder der Airline werden an den Kunden weitergegeben.

6.6 Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.

6.7 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich der Reisevermittler von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

7. Hinweis auf besondere Bestimmungen

7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Der Reisevermittler geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Der Reisevermittler ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Der Reisevermittler gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisevermittlers wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

7.2 Bei Flugreisen informiert der Reisevermittler den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

7.3 Der Reisevermittler hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

8. Zahlungsverkehr

8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen gemäß den Bedingungen des Veranstalters fällig. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

8.3 Zahlungen können erfolgen durch: · Bankeinzug · Kreditkarte · Überweisung

8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.

8.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

8.6 Der Reisevermittler erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisevermittler an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

9. Gebühren des Reisevermittlers

Vermittlung von Linien- und Charterflügen (mind. 30,00 Euro – max. 150,00 Euro  je Flug10%
Vermittlung von Fährpassagen (mind. 30,00 Euro)  je Vorgang10%  
Vermittlung von Hotelleistungen (via Hotel)  je Vorgang10%
Anmeldung von unbegleiteten Kindern  je Vorgang30,00 Euro
Anmeldung von Tieren  je Vorgang30,00 Euro
Anmeldung von Zusatzgepäck  je Vorgang30,00 Euro
Anmeldung Rollstuhlservice  je Vorgangkostenfrei
Nachträgliche Sitzplatzreservierung (economy)  je Vorgang20,00 Euro
Hilfestellung bei der Visabeschaffung  pro Person30,00 Euro
Zahlung per Agenturinkasso (zzgl. externer Gebühren)  je Vorgang15,00 Euro
Umbuchung auf Wunsch des Kunden – soweit zulässig  je Vorgang30,00 Euro
Stornierung auf Wunsch des Kunden – soweit zulässig  je Vorgang30,00 Euro
Hilfestellung beim Ausfüllen von Gesundheitsformularen  pro Person15,00 Euro
Ausfüllen des Bordmanifests  pro Personkostenfrei
Angebotserstellung Baustein-Reise  je Vorgang49,00 Euro
Angebotserstellung Pauschalreise  je VorgangKostenfrei
Angebotserstellung Einzelleistungen  je Vorgangkostenfrei

Serviceentgelte sind nicht erstattbar und enthalten 19% MwSt.

10. Verjährung

10.1 Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

10.2 Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Sonstige Regeln

11.1 Es gilt Deutsches Recht.

11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

11.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

11.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.